Wer aufgrund von Arbeitslosigkeit Hartz 4 beantragen muss, sollte verschiedene Dinge beachten und sich außerdem auf eine längere Wartezeit einstellen von der Beantragung bis zur Bewilligung.
Hartz 4 beantragen fällt vielen schwer, lässt sich aber in bestimmten Lebenslagen kaum vermeiden. Die entsprechenden Antragsunterlag erhält man bei der zuständigen Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit (früher Arbeitsamt genannt) des Stadtteiles, in welchem man lebt. Es besteht auch die Möglichkeit, diese Unterlagen von der Website der Agentur für Arbeit herunterzuladen und selbst auszudrucken beim Hartz 4 beantragen.
Folgendes sollte man beim Hartz 4 beantragen beachten.
Am besten sollte man zunächst klären, ob man Hartz 4 berechtigt ist. Das entsprechende Gesetz dazu ist § 7 SGB II. Den Gesetzestext finden Sie beispielsweise hier: http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/02/index.php?norm_ID=0200700
Zum Antrag gehören auch genaue Angaben über ihre Wohnverhältnisse, das Haus oder die Wohnung, in welcher Sie leben, die Miethöhe und weitere Angaben. Möglicherweise leben Sie in einem Haus oder einer Wohnung, welche zu teuer ist und nicht von der Agentur für Arbeit finanziert wird.
Hartz 4 beantragen und dennoch arbeiten ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hier finden Sie dazu weitere Informationen: http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/zuverdienst.html
Den Antrag unbedingt vollständig ausfüllen, falls möglich. Eine Bearbeitung ist erst möglich, wenn der Antrag vollständig ausgefüllt worden ist. Im Zweifelsfall wird man von der Agentur für Arbeit angeschrieben, welche Unterlagen noch fehlen.
Zu den Unterlagen gehören auch detaillierte Angaben über Vermögenswerte. Man ist verpflichtet, diese vorzuweisen. Es reicht dafür, Kopien von Sparbuch, Kontoauszügen und gegebenenfalls Wertpapieren beizulegen.
Zwischen der Beantragung und der Bewilligung können (bei einem vollständigen Antrag) zwischen 2 bis 4 Wochen vergehen.
Einige Personengruppen haben einen Mehrbedarf und somit Anspruch auf mehr Geld. Dazu gehören beispielsweise Schwangere und Menschen mit speziellen Behinderungen oder anderen Beeinträchtigungen. Auch hierfür müssen entsprechende Nachweise erbracht werden.






