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Solidaritätszuschlag und Einkommenssteuer – Berechnung ist kompliziert

Derzeit wird der Solidaritätszuschlag heiß diskutiert. Da fragt man sich als normaler kleiner Steuerzahler, ob dessen Abschaffung für den „kleinen Mann“ wirklich so viel bringen würde.

Der Solidaritätszuschlag  soll nach Meinung der CDU einer Prüfung unterzogen werden und auch viele Bürger sprechen sich dafür aus, den „Soli“ endlich abzuschaffen. Doch was würde das bringen? Steuerliche Erleichterungen sollen ja in erster Linie immer dem Volk dienen und dieses wiederum soll mit dem gesparten Geld die Wirtschaft ankurbeln. Aber wie stark kann man mit fünf Prozent der Einkommenssteuer (Solidaritätszuschlag) sparen und hätte das wirklich so große Folgen für die Konjunktur?

bruderkuss, laurenatclemson©Flickr

Solidaritätszuschlag 2009 berechnen
Um das Rütteln am Solidaritätszuschlag zu bewerten, sollten man wissen, wie man den Soli berechnet. Der einst als Aufbauhilfe Ost und Kostendeckung für die Operation Desert Storm begründete Solidaritätszuschlag berechnet sich 2009 wie folgt: Bemessungsgrundlagen für die Solidaritätszuschlags Berechnung sind die Lohnsteuer oder die Kinderfreibeträge. Auch die Steuerklassen werden in die Berechnung einbezogen. Einen entsprechenden Gesetzestext findet man hier.

Alternativen zum Abschaffen des Solidaritätszuschlags

Würde der Solidaritätszuschlag abgeschafft, was aktuell übrigens nicht zum ersten Mal in der Geschichte des Soli diskutiert wird, könnte das vor allem Besserverdienern zu Gute kommen. Geringverdiener würden hingegen keine großen Vergünstigungen im Geldbeutel spüren. Alternativen wäre die immer wieder geforderte Senkung der Mehrwertsteuer, aber auch die wird sicher nicht so schnell eintreten. Was nun bei der Prüfung des Solidaritätszuschlags herauskommt, wird sich zeigen. Die Steuererklärung wird aber sicher auch mit einer Senkung des Soli nicht besonders schön.


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