Viele Bürger finden es eine unangenehme Tätigkeit und Pflicht, die jährliche Steuererklärung auszufüllen und dem Finanzamt einzureichen. Die Erwerbstätigen haben in der Regel für die Abgabe ihrer Unterlagen eine Frist bis zum 31. Mai 2010 einzuhalten. Wer allerdings seine Unterlagen beim Steuerberater bearbeiten lässt, kommt in den Genuss der Verlängerung, d. h. bis zum 31. Dezember 2010 hat er die Möglichkeit, seine Einkommensverhältnisse dem Finanzamt nachzuweisen.
Wer einen PC bzw. Laptop mit Internetanschluss zuhause hat, kann auf einfache und kostenlose Weise seine Daten der Steuererklärung für das Jahr 2009 mithilfe dem ELSTER-Programm elektronisch via Internet an das Finanzamt übermitteln. Diese Software kann kostenlos auf Elster.de herunter geladen und genutzt werden.
Nicht alle Steuerpflichtigen müssen eine komplette Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, sondern häufig reicht die Abgabe der vereinfachten Steuererklärung aus.
Auch mit der Steuererklärung für 2009 können die meisten Bürger mit einer Erstattung durch das Finanzamt rechnen, denn zahlreiche Änderungen traten zu Gunsten der Steuerzahler ab 01. Januar 2009 in Kraft. Wer aber sich mit dem Steuerrecht nicht auskennt oder mit einer speziellen Steuersoftware überfordert ist, verschenkt oft bares Geld und er sollte entweder einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein vor Ort mit der Bearbeitung seiner Unterlagen beauftragen.Bevor man die Steuererklärung beim Finanzamt abgibt, sollten die wichtigsten Unterlagen kopiert werden, damit später der Steuerbescheid kontrolliert und eventuell bei Fehler Einspruch erhoben werden kann. Weitere Tipps fürs Finanzamt kann man von zahlreichen Ratgebern und entsprechender Steuersoftware erhalten.






