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Das Elterngeld ist für die erste Zeit nach der Geburt des Kindes zur Unterstützung der Familie gedacht. Für Eltern mit Beruf gibt es das Elterngeld für 14 Monate, Arbeitssuchende seit über einen Jahr nur für 12 Monate.

Das Elterngeld dient in erster Linie dem Kind zur Anschaffung der Grundausstattung falls noch keine vorhanden ist.Beantragen kann man das Elterngeld beim Jugendamt oder auch der Stadt. Diesbezüglich sollte man sich im Wohnort erkundigen. Beizufügen zu dem Antrag sind die Einnahmen aus Arbeit oder der Hartz IV Bescheid. Alles ein Jahr rückwirkend. Der Entscheid ist in der Regel recht schnell.Für Erwerbslose kommt der Mindestsatz von 300 Euro pro Monat mehr an Elterngeld für das Neugeborene zu gute. Wenn schon Kinder im Haushalt sind bekommt man zuzüglich einen Geschwisterbonus. Auf den Hartz IV Antrag wird der Mindestsatz nicht als zusätzliches Einkommen angerechnet. Aber die Summe die über 300 Euro liegt wird als Zusatz Einkommen wieder abgezogen. Laut Unterhalt Ratgeber ist das Elterngeld ebenfalls eine sinnvolle Ergänzung.


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