Die europäische Milchmengenregelung, auch genannt Milchquote, trat am 2. April 1984 mit dem Ziel große Überschüsse wie Ende der 70er Jahre zu verhindern, indem die Milchproduktion beschränkt wird.

So erhielt jedes Mitgliedsland der EU eine feste Produktionsquote für Milch. Liefert ein Produzent mehr als die ihm zugewiesene Quote, muss er eine sogenannte Superabgabe zahlen. Die größte Milchquote hat Deutschland nach der Quotenerhöhung zum 1. April 2008 mit 28,8 Mrd. kg. Die Garantiemenge in Deutschland liegt heute jedoch noch immer ungefähr 10-15% über dem Verbrauch, sodass weiterhin Milch subventioniert abgesetzt werden muss.
Bei einer gemeinsamen Reform der Agrarpolitik 2003 wurde die Milchmengenregelung bis 2014/15 verlängert. Ziel ist jedoch das Auslaufen der Milchquote. Die Abschaffung des Milchkontingents aber wird zurzeit intensiv diskutiert. Dafür spricht, dass die Milchquote wegen ihres hohen Preises Betriebe an ihrer Entwicklung hindert und kein freier Wettbewerb möglich ist. Doch bei völliger Liberalisierung des Marktes könnten die Preise so stark absinken, dass ein rentables Wirtschaften für milcherzeugende Betriebe nicht mehr möglich ist.






